Die Elektrorevision sorgt für Sicherheit in den eigenen vier Wänden!

SICHERN SIE IHRE MIETSACHE MIT EINER ELEKTROREVISION!

Auch mangelhafte Installation oder Beschädigungen durch äußere Einflüsse, zum Beispiel auch durch Tiere, können zu einem Brand führen. Behörden und Versicherer fordern deshalb für gewerbliche Risiken eine Elektrorevision, d. h. regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen.

***

EINE ELEKTROREVISION VOR JEDEM MIETERWECHSEL!

Deshalb empfehlen wir jedem Hauseigentümern und Vermietern, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß den Bestimmungen überprüfen zu lassen – das leistet eine Elektrorevision. Denn einzig diese Prüfung bietet allen Seiten Sicherheit – Mietern und Vermietern gleichermaßen.

***

GEFAHRENQUELLEN IN DER ELEKTROINSTALLATION AUFDECKEN!

Wird eine Prüfung allerdings erst dann als erforderlich angesehen, wenn bereits Schäden aufgetreten sind, kann es in vielen Fällen zu spät sein. Denn Defekte an der Elektrik können wie schon gesagt schlimme Folgen nach sich ziehen. Dabei gilt allerdings: Unwissenheit schützt vor Haftung nicht. Ein Vermieter haftet laut Gesetz auch dann für entstandene Schäden, wenn er sich auf Unkenntnis der technischen Vorschriften oder den Zustand der elektrischen Anlage beruft.

***

KOSTEN FÜR DIE ELEKTROREVISION SIND UMLAGEFÄHIG!

Die Elektrorevision bedient alle Anforderungen und gibt Ihnen als Vermieter in jederlei Hinsicht Sicherheit. Als zertifizierte Innungsfachbetriebe des Elektrohandwerks beraten wir Sie gerne noch umfangreicher.

Insbesondere nach einem Mieterwechsel ist der Vermieter gut beraten, den Zustand der Elektroinstallation in der Wohnung oder im Haus mit einer Elektrorevision zu überprüfen und protokollieren zu lassen. So kann er im Schadensfall nachweisen, dass die Mietsache bei der Übergabe in einem verkehrssicheren Zustand war. Denn wer als Vermieter die für ihn kostenneutrale normengerechte Prüfung der elektrischen Installation grundsätzlich verneint, bringt das Wohl seiner Mieter und sein Eigentum in Gefahr.

Erst im Jahr 2007 hatte der BGH festgestellt, dass die Kosten für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zu den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjektes zählen, sofern dies im Mietvertrag formuliert ist.

Höchste Sicherheit – null Kosten: nach § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung können Aufwendungen für die Elektrorevisionen auf die Mieter umgelegt werden.

Unsere Ergebnisse in der Elektrorevision sprechen eine deutliche Sprache, denn viele Wohnungen sind nicht mehr sicher, denn die vielzahl der gefundenen defekten FI-Schutzschalter gaukelten nur Sicherheit vor!


Wie gefährlich für Mieter und Vermieter!

*****